Denkmalschutz Sonder-AfA

RENDITEOBJEKT ZEITZ

Denkmalschutz Sonder-AfA

So funktioniert der Steuerbonus für Kapitalanleger und Vermieter:
Sie können 12 Jahre 100% der Instandhaltungs- und Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer abschreiben. In den ersten 8 Jahren können 9% der Sanierungskosten geltend gemacht werden, in den nachfolgenden Jahren sind es 7%. Zusätzlich können Sie einen Teil der Anschaffungskosten über die "lineare" AfA steuerlich absetzen. 

Mit der Inanspruchnahme hoher Steuerabschreibungen bei der Investition in denkmalgeschützte Immobilien eröffnen sich für Anleger weitere Chancen der Renditesteigerung:

Vor allem Gut- und Doppelverdiener profitieren von diesem großzügigen Steuersparmodell. 

– Herman Rominger, Steuerberater

Beispielrechnung (Erwerb als Kapitalanlage)

Kaufpreis (Renditeobjekt) 100.000,00 €
Finanzierungsbedarf 87.000,00 €
Kaufnebenkosten (16%) 16.000,00 €
Gesamt 116.000,00 €
Eigenkapital (25%) 29.000,00 €
Aufwendungen  
Aufwendungen (Jahr) 3.425,00 €
Darlehenszinsen (2,5%) 2.175,00 €
Instandhaltungsrücklage 1.000,00 €
Hausverwaltung 250,00 €
Einnahmen  
Einnahmen (Jahr)............................ 12.228,00 €
Mieteinnahmen 10.000,00 €
Steuerersparnis* 2.228,00 €
Jährlicher Überschuss  
Rendite** zirka (nach Steuern) 8,8% p.a.
In den ersten 8 Jahren, vor Tilgung 8.803,00 €

* Annahmen: zu versteuerndes Einkommen 95.000 € p. a., verh., Kirchensteuer, Sachsen, (Anwendung Splittingtabelle), Abschreibung nach § 7h EStG (8 x 9 % + 4 x 7 %) auf bescheinigungsfähige Sanierungskosten und 2,5 % pro Jahr lineare-AfA auf Altbausubstanz, Sanierungsanteil für WE 03 vorauss. 70.303 € (65 % vom Kaufpreis)

** Gesamteinnahmen im Verhältnis zum Gesamtkaufpreis

Ihr Beitrag zum Erhalt unseres kulturellen Erbes: mit dem Erwerb eines Denkmals entscheiden Sie sich nicht nur für ein besonders lukratives Investment, sondern unterstützen auch den Erhalt der deutschen Baukultur. 

Information: zusätzlich können Sie einen Teil der Anschaffungskosten über die "lineare AfA" steuerlich absetzen. Sie beträgt bei Altbauten, die vor 1925 entstanden sind, 2,5% über den Zeitraum von 50 Jahren.

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